Verbraucherportal macht auf verkehrte Darstellung der SPIEGEL-Redaktion aufmerksam und befürchtet, dass die Rechte der Passagiere in Brüssel auf der Strecke bleiben.
Philipp Kadelbach vom Verbraucherrechtsportal flightright zur SPIEGEL-Veröffentlichung meint dazu: „Der SPIEGEL berichtet, dass es nach derzeitiger Rechtslage auf der Langstrecke über 6000 km ab einer Verspätung von 12 Stunden eine Entschädigung geben würde und diese Schwelle nun vom Europäischen Parlament auf 7 Stunden herabgesetzt werden soll.
Tatsächlich haben Passagiere nach heute geltender Rechtslage ab 3 Stunden und nicht erst ab 12 Stunden einen Anspruch. Die Airline-Industrie arbeitet massiv daran, die Rechte der Verbraucher zurückzudrehen. Die Kommission hat 12 statt 3 Stunden vorgeschlagen, das Parlament sieht nun einen Kompromiss bei 7 Stunden. Fakt ist aber, es geht hier um eine Verschlechterung der Rechte und nicht um eine Verbesserung. Nach unseren Berechnungen gehen künftig über 70 % aller Fluggäste leer aus. Die eine Sache ist, wenn die Politik eine Verschlechterung der Fluggastrechte verabschiedet. Eine ganz andere Sache ist, wenn die Airline-Lobby es schafft, dass dann auch noch als Stärkung der Verbraucherrechte zu verkaufen. Es ist uns völlig unverständlich, wie dem SPIEGEL so ein Lapsus durchrutschen konnte.“ Diese Berichterstattung verwundert Kadelbach umso mehr, als dass der SPIEGEL in früheren Artikeln bereits hervorgehoben hatte, dass eine Verschlechterung der Fluggastrechte droht.
Die bisherigen Etappen der geplanten Überarbeitung der Fluggastrechte: Die EU-Kommission schlug vor, entschädigungslose Wartezeit von derzeit 3 auf 5, 9 bzw. streckenabhängig 12 Stunden hochzusetzen. Der zuständige Ausschuss des EU- Parlamentes strebt nun einen Kompromiss-Vorschlag an (Hochsetzung auf 3, 5 bzw. 7 Stunden). „Dem Kommissionsvorschlag gegenübergestellt wäre dies selbstverständlich die mildere Verschlechterung für Fluggäste“, so Philipp Kadelbach, Jurist und Gründer von flightright. „Doch im Vergleich zu der Ist-Situation würden immer noch Tausende Fluggäste zukünftig leer ausgehen.“
Dieser Einschätzung schließt sich auch der europäische Fahrgastdachverband European Passengers‘ Federation (EPF) an. Und auch Otmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) stellt klar: „Konsequent wäre es, wenn alle Fluggäste bei mehr als 3 Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben – unabhängig von der Flugdistanz“. Sonst gehen die geplanten Neuregelungen der Fluggastrechte in Europa zu Lasten der Passagiere.
Berichterstattungen wie die des SPIEGEL spielen der Lobby jedoch nur noch mehr in die Hände und führen dazu, dass die zuständigen Gremien in Brüssel die Rechte der in Europa reisenden Fluggäste zugunsten der Airlines stark beschneiden.
Flightright hat sich darauf spezialisiert, Entschädigungsansprüche von Fluggästen umzusetzen. Bereits über 400 000 Passagieren konnte das Portal helfen. Um Verbrauchern im Entscheidungsprozess einer neuen Fluggastrechteverordnung eine Stimme zu geben, hat Kadelbach eine Petition ins Leben gerufen, die bereits über 5500 Personen unterzeichnet haben. Weitere Informationen zur Petition auch online.
Foto: Carstino Delmonte