Urlaubszeit zeigt Mängel bei Flugplänen und Sicherheitskontrollen


12 Aug 2013 [11:07h]     Bookmark and Share


Urlaubszeit zeigt Mängel bei Flugplänen und Sicherheitskontrollen

Urlaubszeit zeigt Mängel bei Flugplänen und Sicherheitskontrollen


Reisende sollen laut VDR bei Verspätungen angemessen entschädigt werden. Bundesregierung will Verbraucherrechte deutlich reduzieren.

Frankfurt – Die Sommermonate sind die intensivste Reisezeit des Jahres. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung. Urlauber und Geschäftsreisende müssen wieder stundenlange Wartezeiten in Kauf nehmen. „Und diese Wartezeiten ohne Anspruch auf Entschädigung sollen nach dem Willen der EU-Kommission sogar noch ausgedehnt werden“, kritisiert Dirk Gerdom, Präsident des GeschäftsreiseVerbands VDR. Die aktuelle Bundesregierung und besonders  Verkehrsminister Ramsauer, haben dabei massiven Einfluß auf die EU-Pläne genommen. Sie will die Kundenrechte bei Verspätungen dramatisch einschränken.

„Die Urlaubszeit ist sicher eine Herausforderung für die Fluggesellschaften und die Sicherheitskontrollen. Es kann aber nicht sein, dass Mängel bei der Flug- oder Personalplanung auf den Rücken der Reisenden ausgetragen werden“, so Gerdom. Deshalb fordert der VDR ausdrücklich, dass die Reisenden bei Flugverspätungen angemessen entschädigt werden.
 
Der von Deutschland angeschobene Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, die Verspätungszeiten hochzusetzen und damit die Airlines um Millionen reicher werden zu lassen. Die geltenden EU-Regelungen, die seit 2005 in Kraft sind, legen fest, dass die Airlines bei einer Flugstrecke bis 1500 Kilometern ab zwei Stunden Verspätung, bis 3500 Kilometer bei drei Stunden und ab 3500 Kilometern bei vier Stunden Verspätung Entschädigungen an die Fluggäste zahlen müssen. Die EU-Kommission will die Verspätungszeiten ausdehnen auf fünf, neun beziehungsweise mehr als zwölf Stunden für die entsprechenden Flugstrecken und bevor es  Entschädigungszahlen gibt.

Viele Airlines kommen ihren Zahlungsverpflichtungen häufig auch erst nach, wenn man droht, vor Gericht zu ziehen: „Das ist keine faire Praxis!“, so Gerdom. 

Foto: Edgar Delmont









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