Fraport: Terminals müssen für Demonstranten tabu bleiben


24 Nov 2010 [13:52h]     Bookmark and Share


Fraport: Terminals müssen für Demonstranten tabu bleiben

Fraport: Terminals müssen für Demonstranten tabu bleiben


Verhandlung vor Bundesverfassungsgericht / Angemeldete, friedliche
Demonstrationen am Flughafen Frankfurt nach wie vor möglich

Frankfurt  – Die Fraport AG, Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens, hat heute in einer Verhandlung vor dem
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ihre Haltung zur Freiheit der Grundrechtsausübung in Infrastruktureinrichtungen des Airports dargelegt. In der Verhandlung betonten der Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Dr. Stefan Schulte, und der Prozessbevollmächtigte, der Mainzer Staatsrechtsprofessor Friedhelm Hufen, dass Fraport schon immer die Freiheit der Grundrechtsausübung gewährleistet habe. So habe Fraport in der Vergangenheit in Absprache mit dem Ordnungsamt
der Stadt Frankfurt Demonstrationen zum Beispiel am Busbahnhof in unmittelbarer Nähe zum Terminal 1 zugelassen, aber nicht in den Fluggastanlagen selbst.

Soweit es aber im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht um Meinungskundgaben und Demonstrationen in den Terminals selbst gehe, müssten die Sicherheit der Passagiere und die Funktionsfähigkeit des Flughafens strikten Vorrang haben. Das habe auch der Bundesgerichtshof im Ausgangsverfahren bestätigt.

„Unsere Terminals sind auf die Bedürfnisse der Fluggäste ausgerichtet. Auch in Spitzenzeiten müssen wir eine reibungslose und
sichere Abfertigung von täglich bis zu 180.000 Passagieren gewährleisten. Ziel ist, dass jeder Fluggast sicher und pünktlich
seinen Flug erreicht“, erklärte Schulte. Jedes außergewöhnliche Ereignis – erst recht eine Demonstration oder ähnliche Aktionen – würde die eng miteinander verzahnten und abgestimmten Prozesse in der Passagierabfertigung gefährden und somit die Zielsetzung einer optimalen Fluggastführung zum Flugzeug. Für einen reibungslosen und sicheren Ablauf auch in Spitzenzeiten sei Fraport jedoch auch nach dem Luftverkehrsrecht und EU-Vorschriften verantwortlich.

Auch könne ein Terminal nicht mit einer öffentlichen Straße oder einer öffentlichen Flaniermeile verglichen werden. Dem widerspreche nicht nur die funktionale Ausrichtung bzw. der Zuschnitt der Anlagen auf Fluggäste. So seien alle Flächen eines Terminals – also sowohl der Sicherheitsbereich als auch die öffentlich zugänglichen Bereiche – sicherheitsrelevant. Geregelt werde dies über nationale und EU-Vorschriften.

Eminent wichtig sei außerdem der durchgängig reibungslose Ablauf der Passagierbewegungen in den Fluggastanlagen und damit verbunden die Überschaubarkeit der Passagierströme. Auch bei Abwägung aller Interessen sei daher keine Zulassung von Demonstrationen in den Terminals möglich. „Wir werden nach wie vor angemeldete Demonstrationen in Abstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Frankfurter Flughafen ermöglichen. Hierfür gibt es nach unserer Einschätzung ausreichend geeignete Flächen. Dies gilt jedoch nicht für die Terminalanlagen des Frankfurter Flughafens. Diese müssen tabu
bleiben“, erklärte Schulte abschließend.

Foto: Lolo Stürmchen









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