ADAC und DRF warnen vor falschen Luftrettern


02 Apr 2008 [12:07h]     Bookmark and Share



Die LRS Luftrettungs-Service-Vermittlungs GmbH führt keine Luftrettung durch und darf deshalb künftig nicht mehr damit werben, Luftrettung rund um die Uhr mit eigenen Hubschraubern oder Ambulanzflugzeugen zu betreiben. Dies hat das Landgericht Koblenz am 26. Februar 2008 entschieden (Az. 4HK.O 213/06).

Die Klage gegen die LRS hatte die DRF (Deutsche Rettungsflugwacht e.V.) eingereicht. Die beiden gemeinnützigen Luftrettungsorganisationen ADAC-Luftrettung gGmbH und DRF fühlen sich mit diesem Urteil im Kampf gegen dubiose Luftrettungs­­vereine bestätigt, die die Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu überteuerten Mitgliedschaften überreden.

Seit einigen Jahren werben verschiedene dubiose Luftrettungsvereine mit ihrem Engagement in der Luftrettung, ohne jedoch tatsächlich Luftrettung oder Ambulanzdienste zu betreiben. Mit diesen irreführenden und unwahren Aussagen versuchen diese Vereine bundesweit Mitglieder zu werben. Bei diesen Gesprächen beziehen sie sich häufig auf den in der Nähe stationierten Rettungshubschrauber der ADAC-Luftrettung oder der DRF mit dem Hinweis, dass dieser in seiner Existenz bedroht sei. Den Verbrauchern wird in diesen Werbegesprächen auch häufig Angst gemacht, dass sie im Notfall nur dann schnelle Hilfe erhalten, wenn sie Mitglied in einem Luftrettungsverein sind.

ADAC und DRF betonen, dass bei Notfällen in Deutschland jeder Betroffene Anspruch auf den Einsatz eines Rettungshubschraubers hat, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Die Kosten der Luftrettung werden bundesweit allerdings nicht im vollen Umfang durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die verschiedenen Hubschrauberbetreiber müssen einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Die ADAC-Luftrettung ist eine gemeinnützige Tochter des ADAC e.V. Bis heute investierte der Automobilclub weit über 220 Millionen Euro in die Luftrettung. Die DRF ist zur Finanzierung ihrer Arbeit auf die Unterstützung von Förderern angewiesen und setzt deshalb bundesweit Beauftragte für Mitgliederwerbung ein, die z.B. an Haustüren über die DRF informieren.









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