Air Berlin – offene Konfrontation mit dem Kunden


19 Aug 2017 [19:06h]     Bookmark and Share


Air Berlin – offene Konfrontation mit dem Kunden

Foto: Carstino Delmonte


Die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin begibt sich auf einen radikalen Konfrontationskurs mit ihren letzten Kunden.

Berlin – Die Airline hat mitgeteilt, dass Kunden die gesammelten Meilen nicht mehr einlösen können. Auch, wer ein Ticket erstatten lassen will erhält eine klare Ablehnung: Das Unternehmen wird sich offenbar nicht mehr an die geltende Rechtsordnung halten, wonach sie auch bei nicht erstattbaren Tarifen „Steuern und Gebühren“ , die sie vom Kunden zusammen mit dem Flugpreis treuhänderisch vereinnahmt hat und diese Gebühren – also auch die Luftsicherheitsgebühren – an staatliche Stellen weiterleiten muss, im Falle einer Flugscheinstornierung erstattet. Air Berlin will diese Gebühren einfach behalten.

Sichergestellt ist auch nicht die Durchführung von Flügen in der nächsten Zeit. Experten gehen davon aus, dass der sogenannte „Überbrückungskredit“ der Bundesregierung keineswegs wie angekündigt mindestens drei Monate reichen wird. Tatsächlich ist nicht einmal sicher, dass die Zahlung aus der Steuerkasse bis zur Bundestagswahl reicht. Auch eine Rückzahlung dieser Gelder aus der Steuerkasse ist nicht zu erwarten.

Ebenfalls werden Kunden bei Verspätungen, die normalerweise Entschädigungszahlungen auslösen nicht mehr entschädigt. Das gilt auch für Ansprüche, die vor der Insolvenz entstanden sind. Air Berlin hat entschieden, dass das Gesetz aufgrund der Insolvenzsituation nicht mehr für die seit Jahren unqualifiziert geführte Flugline gilt.

Zwar werden weiterhin Flugscheine an gutgläubige Kunden verkauft, Air Berlin hat aber bereits verlauten lassen, dass wenn ein Flug nicht mehr durchgeführt wird, auch kein Geld erstattet wird. Auch Gutscheine, die faktisch ein Gegenleistungsversprechen darstellen, wurden von der Fluglinie für ungültig erklärt. Die Gegenleistung wird nicht mehr erbracht.

Sollten betroffene Kunden dennoch den Anfangsverdacht hegen, dass die Airline-Verantwortlichen damit Eingehungsbetrug oder Untreue praktizieren oder sich auf andere Weise straffällig machen, steht es ihnen natürlich frei, die zuständige Staatsanwaltschaft in Berlin mit der Überprüfung ihres Anliegens zu beauftragen. Eine Anzeige kann „wegen aller in Betracht kommenden Delikte“ eingereicht werden. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet Ermittlungen aufzunehmen und muss dann prüfen, wie das Verhalten der zuständigen Entscheider zu bewerten ist. Empfehlenswert ist, zugleich auch Akteneinsicht zu beantragen, um frühzeitig Kenntnis über das Verfahren zu erlangen.

Hingegen sind die Gehaltszahlungen von einer knappen Million Euro jährlich an den Ex-Lufthansa und heutigen Air-Berlin-Chef Thomas Winkelmann bis zu dessen Vertragsende 2021 durch eine spezielle Bankbürgschaft gesichert, wie Spiegel-Online berichtet.









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