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Lufthansa-Tochter: Teure Rücklastschriften verboten

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Für Rücklastschriften stellt das LH-Unternehmen Germanwings seinen Kunden satte 50 Euro in Rechnung. Verboten, urteilte das Landgericht Dortmund (Az.: 8 O 55/06, nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

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