Für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Airport BBI hat das BGH-Urteil zu den ehemaligen Bodenreformflächen des Landes Brandenburg keine realen Auswirkungen. Es gilt lediglich juristische Fragen zu klären. Dies geschieht derzeit.
Der aktuelle Stand:
Die Berliner Flughäfen haben zwei ehemalige Bodenreform-Grundstücke vom Land Brandenburg in gutem Glauben erworben. Da das Land Brandenburg zum Kaufzeitpunkt im Grundbuch eingetragen war, sind die Berliner Flughäfen rechtswirksamer Eigentümer dieser Grundstücke. Für eventuelle Entschädigungsansprüche ist das Finanzministerium des Landes Brandenburg verantwortlich.
Bei drei Grundstücken hat das Land Brandenburg den Verkauf an die Berliner Flughäfen zunächst gestoppt. Die drei knapp 2.000 qm großen Flächen liegen nicht innerhalb der BBI-Betriebsfläche. Der Erwerb der Grundstücke ist also nicht zeitkritisch. Sie werden für Schienen- und Straßenbau außerhalb des Flughafenzauns benötigt. Da der Flughafen BBI planfestgestellt ist, können diese Flächen ohnedies nicht mehr anderweitig genutzt werden. Für die Berliner Flughäfen spielt es keine Rolle, von wem sie die für den BBI benötigten Grundstücke erwerben.