Vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers des Bundesgesundheitsministeriums und der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz zur zukünftigen Krankenhausfinanzierung erinnern die Ersatzkassen noch einmal ausdrücklich daran, dass sich die Politik Gedanken über die Finanzierung eines Förderprogramms für die Krankenhäuser machen müsse.
„Ein millionenschwere Sonderprogramm zur Neueinstellung von Pflegekräften wie auch die Berücksichtigung der Tarifkostensteigerungen werden Konsequenzen für den Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung haben“, erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV. So entstünden durch die geplanten Hilfsmaßnahmen für die Krankenhäuser schätzungsweise mindestens fünf Mrd. Euro Mehrkosten für die Krankenkassen. „Wenn die Bundesregierung im Herbst 2008 den Beitragssatz festlegen wird, muss sie auch eine Antwort darauf haben, wo das Geld herkommen soll“. Wenn die Politik mehr Geld ins System pumpen wolle, dürfe dies nur über den Fonds, nicht aber über den Zusatzbeitrag geschehen, so Ballast.
Ballast begrüßte die Pläne des BMG, das Problem der Investionsfinanzierung in den Ländern anzugehen. Es könne nicht länger angehen, dass die Länder sich aus der Verantwortung für die Investitionen der Krankenhäuser stehlen und die Krankenkassen über Umwege die Investitionskosten übernehmen müssten, so der Vorstandsvorsitzende. Die Abschaffung der unterschiedlichen Länderregelungen für die Vergabe von Pauschal- und Einzelfördermitteln und bundesweite Bewertungsrelationen für Investitionspauschalen seien sachgerecht und praktikabel. Dass auf der Gesundheitsministerkonferenz hierüber keine grundlegende Einigung gefunden wurde und die Länder danach auch weiterhin die Investionsförderung der Krankenhäuser in eigener Verantwortung ausüben, bedauerte Ballast. Denn das bedeute nach den bisherigen Erfahrungen, dass die Länder diese Investitionen auch in Zukunft eher nach Haushaltslage als nach tatsächlichem Bedarf finanzieren würden.
Aus Sicht der Ersatzkassen gibt es auch grundsätzlich keine Berechtigung mehr für unterschiedliche Preise (Landesbasisfallwerte) in den einzelnen Ländern. Es sei nicht nachvollziehbar, warum ein Krankenhaus in Kiel weniger Geld für eine Blinddarmoperation verdienen könne als ein Krankenhaus in München. Die geplante schrittweise Angleichung sei deshalb vom Grundsatz her richtig und nachvollziehbar. „Die Angleichung muss aber unbedingt kostenneutral erfolgen“, betonte Ballast. Es könne nicht angehen, dass die Umstellung dazu führt, dass es insgesamt teurer wird.