Überbuchte Flüge zu Ostern sind kein Einzelfall So kommen Sie zu Ihrem Recht


11 Apr 2017 [15:00h]     Bookmark and Share


Überbuchte Flüge zu Ostern sind kein Einzelfall So kommen Sie zu Ihrem Recht

Foto: Carstino Delmonte


Gerade zu Feiertagen und in den Ferien überbuchen Fluglinien ihre Maschinen systematisch. Auch in Deutschland und Europa sind an Ostern tausende Fluggäste von Überbuchungen betroffen: sie kommen nicht an Ihr Ziel oder nicht pünktlich von ihrem Ferienort zurück nach Hause. Viele Passagiere kennen aber ihre Rechte auf Entschädigung nicht.

 

Potsdam – Ein Dienstleister für die Rechte von Fluggästen rechnet allein in Deutschland über die Osterfeiertage mit mehr als 500 überbuchten oder massiv verspäteten Flügen. In Europa werden es mehrere tausend Flüge sein. Eine der Ursachen dafür ist der starke Anstieg von Flügen, die von Billigairlines durchgeführt werden.

„Nur etwa 10 Prozent der betroffenen Passagiere kennen ihre Rechte auf Entschädigung“, sagt Sandra Rosenberg, COO des Fluggastrechteportals refund.me. Oft versuchen Airlines, unwissende Passagiere mit Gutscheinen billig abzuspeisen.

Die Rechtslage ist aber eindeutig: die EU Verordnung 261/2004 sieht bei Überbuchungen, Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als 3 Stunden Entschädigungszahlungen zwischen 125 und 600 Euro vor.

Deshalb rät Sandra Rosenberg: „Sichern Sie alle Unterlagen, machen Sie Fotos am Flughafen von den Anzeigetafeln und lassen Sie sich nicht mit Gutscheinen abfertigen. Sie haben gute Chancen eine höhere Entschädigung zu bekommen. Ihre Ansprüche können Sie auch noch bis zu drei Jahre nach dem Vorfall durchsetzen.“









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