Mieter sollten ihre Waschmaschine unbedingt mit einer sogenannten Aquastopp-Vorrichtung anschließen oder zumindest nach Verwendung der Maschine den Hahn zudrehen. Andernfalls riskieren sie, im Falle eines Wasserschadens voll zu haften, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 3 U 6/04).