Abtretungsverbot bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen unwirksam?
Reisepreisanzahlungen von 25 % und 30 % sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig. Auch Stornopauschalen zwischen 25 und 80 % bzw. 40 und 90 % des Reisepreises sind unwirksam. Urteil weist Reisekonzern Thomas Cook in die Schranken.
Reisepreisanzahlungen von 25 und 30 Prozent sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig. Auch Stornopauschalen zwischen 25 und 80 Prozent bzw. 40 und 90 Prozent des Reisepreises sind unwirksam. Urteil weist Reisekonzern Thomas Cook in die Schranken.
Wer mit seiner Urlaubsreise wegen Mängeln nicht zufrieden ist und vom Veranstalter Geld zurück haben will, muss trifftige Gründe vorweisen können. Pauschale Aussagen wie „katastrophale hygienische Zustände“ reichen nicht aus. Beweissicherung ist wichtig beim Gang vors Gericht.
Verkehrswachstum vom Fluglärm entkoppeln – umsetzbare Maßnahmen fehlen
Mit Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 10.06.2008 erstritt der von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretene Anleger die Auszahlung seiner gekündigten Inhaber-Teilhaberschuldverschreibungen.
Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen hat sich in Deutschland inzwischen etabliert; sicherlich noch auf einem überschaubaren Niveau, aber mit viel Potential.
Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlen
Das Oberlandesgericht Köln hat gestern – wie nach der Verhandlung Anfang September erwartet – das Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG in weiten Teilen aufgehoben. Die von der RapidShare AG einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden eingegrenzt: in Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden.
Siemens wird gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt, im Rahmen dessen eine Zahlung von 38 Millionen Euro angeordnet wurde, Revision einlegen.