„Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie zur Abgabe von INTRASTAT-Meldungen verpflichtet sind“, sagt Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler, Steuerberater bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Doch schon ab Warengeschäften mit dem EU-Ausland von mehr als 300.000 Euro pro Jahr besteht für Unternehmen die Pflicht zur monatlichen Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt.