Wir warnten bereits in der Vergangenheit davor, ohne eine vorherige anwaltliche Prüfung Änderungen von Rentenmodellen wie der SpaRenta-Kombi-Rente vorzunehmen. Selbstverständlich gilt das aber auch für ähnliche Modelle wie die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, die System-Rente, die Individual-Rente, die LEX-Konzept Rente oder Lex-Rente, den Europlan, den Profit-Plan, die Prestige-Konzept-Rente, die Plusrente und SMART-IN.