Verbraucher sollten Versicherungsschutz um Reiseabbruchversicherung ergänzen
Wenn ein Gebrauchtwagenhändler eine falsche Motorlaufleistung im Kaufvertrag angibt, kann der Käufer des Wagens nach Informationen des ADAC vom Kaufvertrag zurücktreten. Lediglich eine Abweichung von zwei bis drei Prozent der tatsächlichen Kilometerzahl des Fahrzeugs ist tolerabel.