RapidShare baut seine Hosting-Plattform erneut aus: Die Internetanbindung wurde auf 170 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) erweitert, mit den neuen Servern können die Anwender jetzt insgesamt vier Petabyte Daten speichern.
Das Oberlandesgericht Köln hat gestern – wie nach der Verhandlung Anfang September erwartet – das Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG in weiten Teilen aufgehoben. Die von der RapidShare AG einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden eingegrenzt: in Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden.