„Bettensteuer“ ist rechtswidrig – Hotelier kennt nicht den privaten/beruflichen Anlass der Beherbergung
Microsoft hat einen Gerichtsprozess in letzter Instanz gegen einen Spam-Versender gewonnen, der unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts unerwünschte Werbung für pornographische Webseiten verschickte.
Siemens wird gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt, im Rahmen dessen eine Zahlung von 38 Millionen Euro angeordnet wurde, Revision einlegen.