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Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen – E-Mail

06.06.2008

Seit dem 01.01.2007 sind durch das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) Änderungen im Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Genossenschaftsgesetz und Aktiengesetz wirksam geworden. Danach erstrecken sich die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch auf E-Mails.

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