Rechtswidrige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Mobilfunkverträgen sind die Regel, keine Ausnahme. Das haben Experten von COMPUTERBILD in einem aufwendigen Vergleich der Verträge und Werbeangebote von acht Discountern und Netzbetreibern ermittelt (Heft 18).