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Übertriebene Mieterhöhung nur teilweise ungültig

05.06.2008

Gerechtfertigte Mieterhöhungen müssen Mieter hinnehmen. Doch auch wenn der Vermieter über das Ziel – die Mietspiegel-Obergrenze – hinausschießt, ist die Erhöhung nicht vollständig unwirksam, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

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