Die International Airlines Group (IAG), Ryanair, Easyjet und Wizz Air haben bei der Europäischen Kommission Beschwerden gegen Frankreich eingereicht, da die Streiks der französischen Fluglotsen das Grundprinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU einschränken.
Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und wissen, dass sie Entschädigung bekommen können, wenn der nächste Flieger ohne sie abhebt: Passagiere, die auf mehrteilige Flüge innerhalb der EU gebucht sind, haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste Flug verspätet ist und sie deshalb den Anschlussflug verpassen.
Der Kofferhersteller Rimowa verbuchte am 6. März gerichtlichen Erfolg im Plagiatsfall mit dem asiatischen Hersteller „Travel Mate“ sowie drei weiteren Unternehmen und erzielte somit die Einstellung der Produktion und des Verkaufs von 9 Koffermodellen mit dem für den Hersteller charakteristischen Rillendesign.
Wegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt gegen fünf Fluggesellschaften Klage erhoben. Dass sie sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen, sehen die Verbraucherschützer als klaren Verstoß gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“.