Hotelbewertungen im Internet fallen bei der Entscheidungsfindung für das Reiseziel immer stärker ins Gewicht. Rund 68 Prozent der Deutschen geben an, dass sie Online-Bewertungen lesen, bevor sie sich für ein Hotel entscheiden*.
Das neu errichtete Campo Bahia, das WM-Quartier der Nationalelf in Brasilien, ist bald fertiggestellt. Wo auch die anderen Teams vom WM-Titel träumen, zeigt hotel.de. Zudem stellt das internationale Buchungsportal in der Tradition der berühmten Sammelalben alle WM-Quartiere der Nationalelf seit 1954 vor.
In Berlin stand die letzte Woche wieder ganz im Zeichen der ITB (Internationale Tourismus-Börse). Auch dieses Jahr fand die Messe bei rund 175.000 Besuchern*, darunter knapp 115.000 Fachbesucher, regen Anklang. Im Mittelpunkt standen das Thema Reisebuchung via Smartphone und Tablet ebenso wie Möglichkeiten des nachhaltigen Reisens.
Ein Wellness-Wochenende oder einfach nur dem Alltag entfliehen – Hotelgutscheine zu verschiedenen Anlässen hatten bislang ein Manko: Sie waren an ein bestimmtes Hotel oder an eine bestimmte Kette gebunden. Eine technische Innovation des internationalen Buchungsportals hotel.de bietet nun die freie Auswahl aus 40.000 Hotels.
Im selben Bett wie Liam Neeson, Matt Damon oder Pierce Brosnan
Chemnitz Top – Krefeld Flop
Das internationale Buchungsportal hotel.de hat erneut die bestbewerteten Hotels des Jahres mit dem Qualitätssiegel „Top Rated Hotel 2013“ für besonders gute Leistungen ausgezeichnet. In die Beurteilung flossen die Bewertungen von mehr als 6 Millionen Buchungskunden für 250.000 Hotels weltweit ein.
Die Gründer der hotel.de AG Heinz Raufer, Torsten Sturm und Reinhard Wick treten mit ihrem neuen Unternehmen CheckMyBus in den boomenden Markt für Fernbus-Reisen ein.
Die ordentliche Hauptversammlung der hotel.de AG, Nürnberg, vom 30. August 2013 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der hotel.de AG (Minderheitsaktionäre) auf die Hauptaktionärin, die Hotel Reservation Service Robert Ragge Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen.