Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat am 13.6.2012 ein Kartellverfahren gegen DB Energie wegen möglicherweise wettbewerbswidriger Preisgestaltung bei Bahnstrom eingeleitet. Nunmehr bietet DB Energie der Kommission zur Beilegung des Kartellverfahrens geringfügige Preisnachlässe an, von der kartellrechtlich gebotenen Abschöpfung ungerechtfertigter Gewinne keine Spur. Die diskriminierende Vergütung des Bremsstroms bleibt völlig außer Betracht.