Im Ausland unbedingt auf örtliche Gesetze achten
Das Oberlandesgericht Köln hat gestern – wie nach der Verhandlung Anfang September erwartet – das Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG in weiten Teilen aufgehoben. Die von der RapidShare AG einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden eingegrenzt: in Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) kritisiert die heutige Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch das Bundeskabinett.