Wer seinen Führerschein im Ausland verloren hat, braucht dies nicht der Botschaft oder dem Konsulat zu melden. Der Ersatzführerschein ist bei der Führerscheinstelle in der Stadt zu beantragen, in der der Autofahrer wohnt. Ein Diebstahl sollte auch im Ausland immer bei der dortigen Polizei angezeigt werden. München – Betroffene können einen Ersatzführerschein nur nach Rückkehr […]
Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann zum „Rettungsanker“ werden für vielfahrende Geschäftsreisende, denen ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder gar der Verlust des Führerscheins droht, weil sie im Laufe der Zeit zu viele Punkte wegen Geschwindigkeitsüber- schreitungen gesammelt haben.