Seit dem 01.01.2007 sind durch das EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) Änderungen im Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Genossenschaftsgesetz und Aktiengesetz wirksam geworden. Danach erstrecken sich die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen auch auf E-Mails.