Ab 2010 wird für alle an der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten die elektronische Nachweisführung gemäß Novelle der Nachweisverordnung verpflichtend. Die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) bietet dazu eine bundesweit einheitliche elektronische Plattform zu den Behörden.