Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat am 13.6.2012 ein Kartellverfahren gegen DB Energie wegen möglicherweise wettbewerbswidriger Preisgestaltung bei Bahnstrom eingeleitet. Nunmehr bietet DB Energie der Kommission zur Beilegung des Kartellverfahrens geringfügige Preisnachlässe an, von der kartellrechtlich gebotenen Abschöpfung ungerechtfertigter Gewinne keine Spur. Die diskriminierende Vergütung des Bremsstroms bleibt völlig außer Betracht.
Am 26.März 2012 hatte die DB Energie den Wettbewerbsbahnen eine rückwirkende Verbesserung des Bahnstrom-Preissystems ab 01.01.2012 verkündet und dabei auch in Aussicht gestellt, das diskriminierende Rabattsystem zum 01.01.2013 gänzlich abzuschaffen. Diese Absicht war damals von allen Marktteilnehmern ausdrücklich gewürdigt worden.