Wenn Behörden, Ämter und Ministerien moderne Technik einkaufen, müssen sie auf komplizierte Regeln achten. Europäisches und deutsches Recht verbieten bei öffentlichen Ausschreibungen zum Beispiel die Nennung von Markennamen. Bei der Bestellung von Informations- und Kommunikationstechnik ist das besonders knifflig, da hier oft bestimmte Marken gesucht werden.