nlässlich einer Entscheidung vom 27.05.2008 (BGH, Urt. v. 27.05.2008 – XI 132/07) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) einmal mehr mit Fragen der Verjährung von Schadensersatzansprüchen geprellter Anleger gegen Banken bei der Finanzierung sog. Schrottimmobilien auseinanderzusetzen.
Am 4. Oktober 2007 hat der Bundesgerichtshof im Berufungsverfahren die Rechtsbeständigkeit des im Namen von Canon erteilten Europäischen Patents Nr. 0 635 373 für Deutschland bestätigt. Das Patent betrifft Tintenpatronen, die ein Tinteninduzierelement enthalten.