Mehr zum Thema "Bausparkassengesetz"

Schwäbisch Hall-Bausparer müssen keine Kreditverkäufe fürchten

01.02.2008

Bausparer müssen Kreditverkäufe nicht fürchten. Die Grundlagen dafür sind im Bausparkassengesetz verankert, das einen missbräuchlichen Verkauf von zugeteilten Bauspardarlehen ausschließt. Einen Schritt weiter geht jetzt die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die größte deutsche Bausparkasse schließt auch den Verkauf von Vor- und Zwischenkrediten aus.

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