Bausparer müssen Kreditverkäufe nicht fürchten. Die Grundlagen dafür sind im Bausparkassengesetz verankert, das einen missbräuchlichen Verkauf von zugeteilten Bauspardarlehen ausschließt. Einen Schritt weiter geht jetzt die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die größte deutsche Bausparkasse schließt auch den Verkauf von Vor- und Zwischenkrediten aus.
Bausparer müssen die Abgeltungssteuer nicht fürchten. Im Gegenteil: Wenn der Sparerfreibetrag schrumpft und künftig auch Kursgewinne und Dividenden der Abgeltungssteuer unterliegen, wird das Bausparen als Vermögensbildungsform noch wertvoller – insbesondere wenn der Bausparer das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nimmt.