Wer bei der Flugbuchung im Internet nicht aufpasst, zahlt im schlimmsten Fall fast doppelt so viel, wie zunächst angezeigt, berichtet die Zeitschrift test in ihrer August-Ausgabe.
Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlen
Für Rücklastschriften stellt das LH-Unternehmen Germanwings seinen Kunden satte 50 Euro in Rechnung. Verboten, urteilte das Landgericht Dortmund (Az.: 8 O 55/06, nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.