Bausparer müssen die Abgeltungssteuer nicht fürchten. Im Gegenteil: Wenn der Sparerfreibetrag schrumpft und künftig auch Kursgewinne und Dividenden der Abgeltungssteuer unterliegen, wird das Bausparen als Vermögensbildungsform noch wertvoller – insbesondere wenn der Bausparer das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nimmt.