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OLG Köln ändert Urteil gegen RapidShare ab

23.09.2007

Das Oberlandesgericht Köln hat gestern – wie nach der Verhandlung Anfang September erwartet – das Urteil des Landgerichts Köln gegen die RapidShare AG in weiten Teilen aufgehoben. Die von der RapidShare AG einzuhaltenden Sorgfaltspflichten wurden eingegrenzt: in Zukunft müssen bestimmte Dateien gelöscht werden, die auf einer vom Gericht definierten Webseite (Link-Ressource) öffentlich zugänglich gemacht werden.

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