Standesämter fahren Sonderschichten für 7.000 Paare – vor der Heirat das Finanzielle regeln


04 Jun 2007 [09:01h]     Bookmark and Share


Standesämter fahren Sonderschichten für 7.000 Paare – vor der Heirat das Finanzielle regeln

Standesämter fahren Sonderschichten für 7.000 Paare – vor der Heirat das Finanzielle regeln


Am dreifachen Glückstag 07.07.07 werden in Deutschland voraussichtlich etwa 7.000 Paare heiraten – viermal mehr als sonst üblich. Das ergab eine Stichprobenumfrage der Dresdner Bank in den 15 größten deutschen Städten. Fast überall machen die Standesämter für das einmalige Hochzeitsdatum Überstunden und sind praktisch ausgebucht.

Auch die Notare werden alle Hände voll zu tun haben. Denn angehende Ehepaare sollten vorher ihre finanziellen Angelegenheiten klären und Güterstand, Unterhalt, Kontoführung sowie Altersversorgung regeln, rät die Dresdner Bank aus Anlass des Hochzeits­booms.Weil der einzigartige Termin auf einen Samstag fällt, legen viele Standesbeamte Sonderschichten ein. Standesämter in Bremen und Dresden beispielsweise fangen mit der ersten Trauung morgens um 7.07 Uhr an. Spitzenreiter bei den Glückstagstrauungen dürfte Berlin mit mehr als 300 Paaren werden. Viele Städte und Gemeinden wollen bis zu viermal mehr Trauungen als an einem gewöhnlichen Tag schaffen. Wer bisher keinen Termin hat oder sich erst jetzt zum Heiraten entschließt, hat nur noch wenig Chancen – allenfalls als Nachrücker, wenn schon vorgemerkte Paare absagen.

Zu den Hochzeitsvorbereitungen sollte auch die Regelung der finanziellen Angelegenheiten gehören, rät die Dresdner Bank. Ohne vertragliche Vereinbarung stehen Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heißt: Jeder bleibt Alleineigentümer seiner vor oder während der Ehe erworbenen Besitztümer oder Schulden. Lediglich der Zugewinn während der Ehe muss bei einer Scheidung ausgeglichen werden.

In einem Ehevertrag können Paare auch andere Güterstände verfügen: Gütertrennung wird häufig gewählt, wenn einer der Partner sehr vermögend ist oder ein eigenes Unternehmen besitzt. Bei der Gütergemeinschaft wird grundsätzlich aus dem Einzelvermögen der Ehepartner gemeinschaftliches Vermögen, was zu kompliziertem Aufteilungsstreit bei einer Scheidung führen kann.

Beim Thema Kontoführung empfiehlt die Dresdner Bank für Doppelverdiener getrennte Gehaltskonten und ein gemeinsames Haushaltskonto. Gibt es einen Hauptverdiener und ein gemeinsames Familienkonto, sollte der andere Partner gleichberechtigten Zugriff und eine Maestro- oder Kreditkarte haben.

Familienstreit droht beim Thema Erbschaft. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Der Verwitwete und die Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Das gilt auch für Kinder aus erster Ehe, was ein Testament besonders bei einer Zweitehe wichtig macht.

Mehr Informationen und eine Tabelle der 15 größten Städte im Medienservice:

www.dresdner-bank.de/dresdner_bank/02_presse/06_medienservice/index.html


Kontakt für Presse:
Thomas Bonk, Tel. +49 69 263-11005


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