Siemens wird gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt, im Rahmen dessen eine Zahlung von 38 Millionen Euro angeordnet wurde, Revision einlegen.
Die vom Gericht ausgesprochene Gewinnabschöpfung bei zwei Aufträgen des Enel-Konzerns über die Lieferung von Kraftwerksausrüstungen aus dem Jahr 2000 bzw. 2001 durch die Sparte Power Generation (PG) wird als unrechtmäßig angesehen. Die Voraussetzungen für die Anordnung dieses so genannten Verfalls sind aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht gegeben.
Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein weltweit führendes Unternehmen der Elektronik und Elek-trotechnik. 475.000 Mitarbeiter (inkl. nicht fortgeführte Aktivitäten) entwickeln und fertigen Produkte, projektieren und erstellen Systeme und Anlagen und erbringen maßgeschneiderte Dienstleistungen. In rund 190 Ländern unterstützt das vor über 155 Jahren gegründete Unternehmen seine Kunden mit innovativen Techniken und umfassendem Know-how bei der Lösung ihrer geschäftlichen und technischen Aufgaben. Der Konzern ist auf den Gebieten Information and Communications, Automation and Control, Power, Transportation, Medical und Lighting tätig. Im Geschäftsjahr 2006 betrug nach U.S. GAAP der Umsatz 87,3 Mrd. EUR und der Gewinn nach Steuern 3,033 Mrd. EUR. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.siemens.com.