Schwäbisch Hall: Riester-Zulagen nicht verfallen lassen


11 Okt 2007 [08:58h]     Bookmark and Share


Schwäbisch Hall: Riester-Zulagen nicht verfallen lassen

Schwäbisch Hall: Riester-Zulagen nicht verfallen lassen


Die Bausparkasse Schwäbisch Hall warnt Riester-Sparer davor, ihre staatlichen Zulagen verfallen zu lassen.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall warnt Riester-Sparer davor, ihre staatlichen Zulagen verfallen zu lassen. Meist aus Unkenntnis übersehen viele den Haken der Förderung: Sie fließt nicht automatisch, sondern muss schriftlich beantragt werden. So haben allein für das Jahr 2004 rund 1,4 Millionen Riestersparer eine Fördersumme von insgesamt etwa 200 Millionen Euro verfallen lassen – unwiderruflich, denn die Antragsfrist läuft am Ende des übernächsten Jahres ab. Anträge für 2005 können also nur noch bis Ende Dezember diesen Jahres eingereicht werden. „Nur keine Angst vor Papierkram“, warnt Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Mühe: „Das vierseitige Antragsformular schickt der Riester-Anbieter automatisch zu. Einmal ausgefüllt und bei der zentralen Zulagenstelle eingereicht, gilt es für die Folgejahre weiter. Nur familiäre Veränderungen, die Einfluss auf die Förderung haben, muss man später melden, etwa die Geburt eines Kindes oder wenn für ein erwachsenes Kind der Anspruch auf Kindergeld verfällt.“ Von über 9 Millionen Riestersparern haben erst rund 6,5 Millionen ihren Zulageantrag bei der Zentralstelle in Potsdam eingereicht. Wer bei Riester schlampt, lässt sich einiges entgehen: Ab 2008 beträgt die Grundförderung 154 Euro, pro Kind gibt’s weitere 185 Euro.









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