Playland begrüßt das neue Killerspiele-Gesetz


17 Jun 2008 [19:29h]     Bookmark and Share


Playland begrüßt das neue Killerspiele-Gesetz

Playland begrüßt das neue Killerspiele-Gesetz


Die Münchener Playland-Gruppe, einer der Pioniere auf dem Gebiet der Games-Fonds in Deutschland, begrüßt die Initiative des Gesetzgebers zum besseren Schutz Minderjähriger vor so genannten Killerspielen.

“Das neue Gesetz wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Akzeptanz von Computer- und Videospielen in der Gesellschaft leisten”, sagt Rudolf G. Wiesmeier, Initiator und Geschäftsführer der Playland Games Fonds, und “es unterstreicht die Bedeutung, die elektronische Spiele heute für die Gesellschaft haben.”

Am Freitag vergangener Woche hat der Bundesrat die letzten Änderungen am Jugendschutzgesetz abgesegnet. Jugendlichen wird mit der neuen Regelung zukünftig der Zugang zu Gewalt verherrlichenden Video- und Computerspielen erschwert. Auf den Verkaufsverpackungen müssen ein entsprechender Warnhinweis und eine größere Angabe der Altersbeschränkung aufgedruckt sein. Die Angaben sollen dadurch auch bei einem flüchtigen Blick sofort ins Auge springen.

Playland produziert mit dem Kapital privater Anleger Spiele im Bereich Casual Games (Spiele für Jedermann) und Family Entertainment. Von herausragender Bedeutung ist der Brain Builder (www.gamesload.de/brain_builder) – das erste Spiel aus dem zweiten Playland Games Fonds, der noch bis Jahresende gezeichnet werden kann. Das Game wendet sich an eine breite Zielgruppe, an Menschen, die Spaß haben am Computerspielen und sich geistig fit halten wollen. Spielen wie Brain Builder gehört nach Expertenmeinung die Zukunft, sie weisen schon heute die größten Wachstumsraten am Spielemarkt auf.

Playland kann auf einen erfolgreichen Vorgängerfonds verweisen, den Playland Virtual Games Fonds. Bereits anderthalb Jahre früher als geplant durften sich die Anleger über die ersten Ausschüttungen freuen. Durch eine besondere Konstruktion fällt beim zweiten Playland Games Fonds für die Anleger auf die laufenden Gewinne keine Ertragsteuer an – weder Einkommen- noch Abgeltungssteuer.









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