Airberlin hat heute beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um die bereits eingeleitete Restrukturierung fortzuführen.
Gerade zu Feiertagen und in den Ferien überbuchen Fluglinien ihre Maschinen systematisch. Auch in Deutschland und Europa sind an Ostern tausende Fluggäste von Überbuchungen betroffen: sie kommen nicht an Ihr Ziel oder nicht pünktlich von ihrem Ferienort zurück nach Hause. Viele Passagiere kennen aber ihre Rechte auf Entschädigung nicht.
Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und wissen, dass sie Entschädigung bekommen können, wenn der nächste Flieger ohne sie abhebt: Passagiere, die auf mehrteilige Flüge innerhalb der EU gebucht sind, haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste Flug verspätet ist und sie deshalb den Anschlussflug verpassen.