Niki Lauda wirft der Bundesregierung vor, der Lufthansa bei der Übernahme wesentlicher Teile der insolventen Fluglinie Air Berlin bewußt zu einem weitgehenden Monopol auf innerdeutschen Strecken verholfen zu haben.
Urlaubsplanung wird maßgeblich durch Angst vor Terrorismus beeinflusst – Wesentliche Unterschiede in puncto Sicherheitsimage bei einzelnen Destinationen – ITB Berlin und IPK International analysieren globale Veränderungen im Reiseverhalten – Reisebegeisterung weiter ungebrochen.
Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin müssen Flugpassagiere jetzt besonders auf die Wahrung ihrer Rechte achten.
Airport Berlin Brandenburg begrüßt, dass Air Berlin den Flugbetrieb trotz des Insolvenzantrags vom heutigen Tage vollumfänglich aufrechterhalten wird.
Airberlin hat heute beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um die bereits eingeleitete Restrukturierung fortzuführen.
Die Hotelmarke Pentahotels hat die Vertragsverhandlungen mit dem angesehenen russischen Bauträger Capital Group abgeschlossen und errichtet nun ihr erstes Hotel in Moskau. Die Eröffnung soll bereits Mitte 2018 gefeiert werden, rechtzeitig vor Beginn der FIFA Fußball Weltmeisterschaft in Russland.
Ab September können Langstrecken-Passagiere sogar bis zu fünf Tage lang Lissabon oder Porto erkunden
Das Brexit-Votum hat nicht nur die Briten selbst erschüttert, auch die Deutschen machen sich Gedanken – und wollen vor dem großen Knall offensichtlich noch mal auf die Insel: Eine Auswertung einer Reise-Suchmaschine hat ergeben, dass die Suchanfragen nach Großbritannien im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent gestiegen sind.
63 Prozent der deutschen Autofahrer machen sich vor Auslandsfahrten meist mit den dortigen Verkehrsvorschriften vertraut, so eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag einer Versicherung.
Analyse der verspäteten und ausgefallenen Flüge an deutschen Flughäfen im ersten Halbjahr 201: In Tegel, München und Frankfurt ist mindestens jeder fünfte Flug verspätet. Deutsche Fluggäste mit Entschädigungsanspruch von über 150 Millionen Euro.