Das Prinzip des Bausparens ist denkbar einfach: Wer regelmäßig spart, baut Stück für Stück Eigenkapital auf und erwirbt zugleich den Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen. Beides zusammen bildet die Basis für den Erwerb der eigenen vier Wände.
Je nach individuellen Wünschen bieten moderne Tarifprogramme heutzutage viele Wahlmöglichkeiten. Wenn sich die Lebenssituation später ändert, lässt sich der Bausparvertrag den individuellen Zielen anpassen. Schwäbisch Hall-Expertin Kathrin Mühe beantwortet häufig gestellte Fragen und zeigt die Vorteile des Bausparens:
1. Ich möchte demnächst einen Bausparvertrag abschließen. Wie hoch muss die Bausparsumme sein?
Die Bausparsumme setzt sich aus dem anzusparenden Guthaben und dem zinsgünstigen Darlehen zusammen. Ihre Höhe ist frei wählbar, die Bausparkassen haben allerdings regelmäßig eine Mindesthöhe festgelegt. Eine Orientierung bei der Wahl der passenden Bausparsumme gibt der monatliche Regelsparbeitrag. Bei Schwäbisch Hall beträgt er beispielsweise 5 Euro pro 1.000 Euro Bausparsumme. Daraus abgeleitet, ergibt sich bei 50 Euro monatlicher Sparleistung eine Bausparsumme von 10.000 Euro. Auch später lässt sich die Bausparsumme noch erhöhen: Ist die Familie oder der Anspruch ans Eigenheim größer geworden, kann der Bausparvertrag flexibel mitwachsen.
2. Ich habe bereits einen Bausparvertrag abgeschlossen. Wie fest bin ich an die vereinbarte Tarifvariante gebunden?
Bausparverträge werden meist innerhalb eines flexiblen Tarifprogramms angeboten. Es umfasst eine Reihe von Varianten, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ändern sich die Pläne während der Ansparphase, ist ein Wechsel zu einer anderen Tarifvariante in der Regel möglich.
3. Ich habe mein Traumhaus schon gefunden und brauche mein Bauspardarlehen nun früher als gedacht. Was kann ich tun?
Hier bieten viele Bausparkassen zum Beispiel die Option der Wahlzuteilung an: Auf Wunsch kann die Zuteilung des Bauspardarlehens bereits bei einem Mindestsparguthaben von beispielsweise 25 Prozent der Bausparsumme erfolgen (üblich sind 40 oder 50 Prozent). Dadurch erhöht sich der Tilgungsbeitrag für die Rückzahlung des zugeteilten Bauspardarlehens, aber der Bausparer kann seine Wohnwünsche schon früher realisieren. Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel in eine andere Tarifvariante – wenn das Mindestsparguthaben bereits erreicht ist, kann die Zuteilung der Bausparsumme so beschleunigt werden.
4. Das eigene Haus wird größer als geplant. Besteht die Möglichkeit, ein höheres Bauspardarlehen zu bekommen?
Fällt der Finanzierungsbedarf höher aus, kann man bei Zuteilungsreife des Vertrags häufig auch ein um bis zu 25 Prozent der Bausparsumme höheres Bauspardarlehen wählen (Mehrzuteilung). Als Ausgleich für die höhere Finanzierungssumme erhöht sich der Tilgungsbeitrag. Wahlzuteilung und Mehrzuteilung sind nicht gleichzeitig wählbar.
5. Mein Bausparvertrag befindet sich noch in der Sparphase, aber ich möchte einen Teil der Bausparsumme schon heute wohnwirtschaftlich nutzen. Ist das möglich?
Ein Bausparvertrag kann zum Beispiel in zwei oder mehrere Verträge geteilt werden. Das Bausparguthaben lässt sich in der Regel auf die einzelnen Verträge aufteilen. Damit kann ein Vertrag schon früher in die Zuteilung kommen und in eine anstehende Finanzierung eingebunden werden, während der verbleibende weiter bespart wird.
6. Meine Kinder wollen bauen. Können Sie meinen Bausparvertrag für ihre Finanzierung nutzen?
Bausparverträge können in der Regel problemlos auf Familienangehörige übertragen werden. Ideal, wenn etwa Eltern oder Großeltern einen Vertrag gerade nicht benötigen, die Kinder oder Enkel dagegen ganz aktuelle Wohneigentumspläne haben.
7. Kann ich während der Laufzeit zusätzliche Sonderzahlungen leisten?
Unabhängig vom monatlichen Regelsparbeitrag lässt sich die Sparphase jederzeit durch Sonderzahlungen verkürzen. Die Tilgungsphase wiederum lässt sich durch Sondertilgungen abkürzen und zwar ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
8. Baugeld ist immer noch billig. Was spricht dafür das Bauspardarlehen für die Finanzierung zu nutzen?
Die günstigen Konditionen für das klassische Annuitätendarlehen gelten nur im 1. Rang (bis zu 60 Prozent des Beleihungswertes). Für die Beleihung über den 1. Rang hinaus (über 60 Prozent des Beleihungswertes) verlangen Banken jedoch deutlich höhere Zinsen. Diesen so genannten Risikoaufschlag gibt es beim Bauspardarlehen nicht. Bausparen ist daher die günstigste Finanzierungsalternative für den 2. Rang. Eine Kombination aus Erstrangdarlehen und Bauspardarlehen stellt also eine ideale Finanzierung dar.
9. Ich weiß noch nicht, ob ich später ein Haus bauen möchte. Wofür kann ich meinen Bausparvertrag noch nutzen?
Auch wer nicht bauen oder eine Immobilie kaufen will, hat für den Bausparmittel eine Fülle von Verwendungsmöglichkeiten – von A wie Alarmanlage über M wie Modernisierung bis wie Z wie Zweitgarage. Wegen seiner vielseitigen Einsetzbarkeit ist der Bausparvertrag gerade für Haus- und Wohnungseigentümer ein „Krankenschein für die eigenen vier Wände“.
10. In welcher Weise wird das Bausparen staatlich gefördert?
Die Förderung des Bausparens ist ein besonderer Bonus: Der Staat „belohnt“ eigene Spareinzahlungen mit der Wohnungsbauprämie. Für vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag können Sparer zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Für beide staatlichen Förderungen gelten bestimmte Einkommensgrenzen.