Klarstellung: Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte von Organmitgliedern


06 Mai 2007 [09:42h]     Bookmark and Share



Die aktuelle Medienberichterstattung zu den jüngsten, mitteilungspflichtigen Wertpapiergeschäften (Directors’ Dealings) von Mitgliedern des Siemens-Vorstands gibt Anlass, die Faktenlage nochmals klarzustellen.
Es wird der Eindruck erweckt, dass Mitglieder des Vorstandes das Gesamtvolumen dieser Transaktionen als Gewinn erhalten hätten.

Hierzu ist festzuhalten: Der jeweilige Transaktionsgewinn vor Steuern, der durch die Ausübung von Aktienoptionen aus dem inzwischen ausgelaufenen Aktienoptionsplan 2001 erzielt werden kann, ist in der Regel nur ein Bruchteil des Transaktionsvolumens. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem bei Zuteilung ermittelten Ausübungspreis der Option und dem tatsächlichen Schlusskurs der Siemens-Aktie im Xetra-Handel am Tag der Ausübung.

Der Siemens Aktienoptionsplan 2001 wurde in jenem Jahr von der Hauptversammlung mit einer Laufzeit von fünf Jahren verabschiedet. Unter dem Plan wurden zuletzt im Dezember 2005 Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil des weltweiten Führungskreises im Siemens-Konzern, darunter auch die Mitglieder des Vorstandes, ausgegeben. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2007 wurde gemäß Beschluss von Aufsichtsrat und Vorstand auf die Neuausgabe von Aktienoptionen verzichtet.

Die Ausübung zugeteilter Optionen ist nur unter Berücksichtigung der geltenden Ausübungsbeschränkungen sowie Verfallsdaten der einzelnen Jahrestranchen ausgegebener Aktienoptionen möglich. Nach Ablauf einer zweijährigen Wartezeit ab Zuteilung können die Optionen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ausgeübt werden, danach verfallen sie. Der Ausübungspreis beträgt 120 Prozent des Basispreises. Der Basispreis entspricht dem durchschnittlichen Eröffnungskurs der Siemens-Aktie an den fünf Handelstagen, die der Optionszuteilung vorausgehen. Die Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn der Kurs der Siemens-Aktie mindestens einmal während der Laufzeit der Option das Erfolgsziel, das dem Ausübungspreis entspricht, erreicht. Die Ausübungskurse für Optionen des Aktienoptionsplans 2001 liegen je nach Basispreis bei Zuteilung zwischen 53,70 und 87,19 EUR.
Umfassende Informationen zum Siemens Aktienoptionsplan 2001 finden Sie im Geschäftsbericht 2006 auf den Seiten 226ff. Dieser ist unter anderem im Internet unter www.siemens.com/geschaeftsbericht verfügbar.

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Siemens AG den Erwerb oder die Veräußerung von Siemens Aktien der Gesellschaft selbst sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Siemens veröffentlicht alle Transaktionen seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2005. Eine vollständige Auflistung aller mitteilungspflichtigen Transaktionen seit diesem Jahr finden Sie unter www.siemens.com/mitteilungspflichtige-wertpapiergeschaefte.

Die Siemens AG (Berlin und München) ist ein weltweit führendes Unternehmen der Elektronik und Elektrotechnik. 475.000 Mitarbeiter (inkl. nicht fortgeführte Aktivitäten) entwickeln und fertigen Produkte, projektieren und erstellen Systeme und Anlagen und erbringen maßgeschneiderte Dienstleistungen. In rund 190 Ländern unterstützt das vor über 155 Jahren gegründete Unternehmen seine Kunden mit innovativen Techniken und umfassendem Know-how bei der Lösung ihrer geschäftlichen und technischen Aufgaben. Der Konzern ist auf den Gebieten Information and Communications, Automation and Control, Power, Transportation, Medical und Lighting tätig. Im Geschäftsjahr 2006 betrug nach U.S. GAAP der Umsatz 87,3 Mrd. EUR und der Gewinn nach Steuern 3,033 Mrd. EUR. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.siemens.com.









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