Wegen überhöhter Anzahlungsforderungen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt gegen fünf Fluggesellschaften Klage erhoben. Dass sie sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen, sehen die Verbraucherschützer als klaren Verstoß gegen das Prinzip „Ware gegen Geld“.
Düsseldorf – „Der Fluggast trägt zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Außerdem verliert er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will“, erläutert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller den Vorstoß bei Justitia für mehr Verbraucherrechte.
Nachdem die Airlines der Aufforderung nach Unterlassung der unzulässigen Vorauskassepraxis nicht nachgekommen waren, hat die Verbraucherzentrale NRW nun gegen TUIfly (am 19. Juni beim Landgericht Hannover), gegen Condor (am 19. Juni beim Landgericht Frankfurt a.M.) sowie gegen Germania und Air Berlin (am 25. Juni jeweils beim Landgericht Berlin) und die Deutsche Lufthansa (am 25. Juni beim Landgericht Köln) Klage eingereicht.
Die Verbraucherschützer wollen auch bei Flugbuchungen Vorauszahlungsgrenzen am Start sehen: Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei allenfalls dann akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist.
Foto: Carstino Delmonte