EU-Kommission ebnet den Weg für Ausnahmeregelungen für Umsteiger mit Flüssigkeiten im Handgepäck


03 Aug 2007 [14:21h]     Bookmark and Share



Erleichterungen in Sicht

Die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“ begrüßt die Ankündigung der EU-Kommission, noch in diesem Herbst Lockerungen der sogenannten Flüssig-keitsverordnung zuzulassen. Damit sollen für Flugreisende, die von ausgewählten Flughäfen in Drittländern kommen und an einem EU-Flughafen umsteigen, Ausnahmeregelungen gelten. Strikte und von der EU anerkannte Sicherheitsstandards an Herkunftsflughäfen außerhalb der EU vorausgesetzt, könnten Umsteiger bald wieder die in Duty-Free-Shops im Ausland oder die an Bord von Flugzeugen erworbenen Getränke und Parfums bei den Umsteigekontrollen innerhalb der EU behalten.Flüssigkeiten im Handgepäck könnten dann wieder unbeanstandet die Transfer-kontrollstellen passieren, sofern sie in einem versiegelten Duty Free Beutel mitgeführt werden.

Bislang gilt, dass flüssige und gelartige Produkte im Handgepäck nur in Behältern mit bis 100 Milliliter Fassungsvermögen in einem durchsichtigen Plastikbeutel, der maximal einen Liter fasst, mitgenommen werden dürfen. Für umsteigende Passagiere ist es heute ein besonderes Ärgernis, wenn die im Non-EU-Ausland erworbenen teuren Parfums und Alkoholika von den verantwortlichen Behörden bei den Kontrollen zurückgelassen werden müssen. Zudem entstehen an den Flughäfen immense Müllberge: am Flughafen Frankfurt fallen täglich rund drei Tonnen Flüssigkeiten an, am Flughafen München etwa eine Tonne täglich, vorwiegend Wasserflaschen, Softdrinks und angebrochene Kosme-tika und Spraydosen, die mit hohem Kostenaufwand entsorgt werden müssen. www.initiative-luftverkehr.de









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