Die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe ändert eine Bedingung des Übernahmeangebotes an die Aktionäre der LBBH: 95 %-Mindestannahmeschwelle entfällt


26 Sep. 2007 [10:59h]     Bookmark and Share



Die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe („S-Erwerbsgesellschaft“) hat die Bedingungen zum Erwerb von Aktien der Landesbank Berlin Holding AG („LBBH“) nach Maßgabe einer heute veröffentlichten Angebotsänderung geändert. Die bisher vorgesehene Mindestannahmeschwelle entfällt.

Damit übernimmt die S-Erwerbsgesellschaft auch dann im Rahmen des Übernahmeangebots angebotene LBBH-Aktien nach Maßgabe der Angebotsunterlage vom 1. August 2007, wenn die angebotenen LBBH-Aktien aus dem Übernahmeangebot zusammen mit den LBBH-Aktien der S-Erwerbsgesellschaft und den LBBH-Aktien von mit der S-Erwerbsgesellschaft gemeinsam handelnden Personen bis zum Ende der Annahmefrist nicht 95 % der ausgegebenen LBBH-Aktien ausmachen sollten. Bisher galt das Erreichen der 95 %-Schwelle als Voraussetzung für die Durchführung des Übernahmeangebots.

Die Annahmefrist des Übernahmeangebots läuft voraussichtlich am 10. Oktober 2007 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ab.
Seit dem Erwerb der LBBH-Aktien des Landes Berlin am 8. August 2007 hält die S-Erwerbsgesellschaft zusammen mit den mit ihr gemeinsam handelnden Personen rund 91,6 % der LBBH-Aktien.
Mit dem oben erwähnten, am 1. August veröffentlichten und am 8. August erstmals geänderten Übernahmeangebot hat die S-Erwerbsgesellschaft zudem den Minderheitsaktionären der LBBH die Übernahme ihrer Aktien zu einem Kurs von 6,81 Euro/LBBH-Aktie angeboten. Dieser Kurs entspricht dem gesetzlich vorgesehenen Mindesterwerbspreis für LBBH-Aktien zum einschlägigen Stichtag.









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