Bundesnetzagentur weist Vorwürfe gegen Teilleistungsverträge der Deutsche Post In Haus Service GmbH zurück


13 Apr 2007 [08:40h]     Bookmark and Share


Bundesnetzagentur weist Vorwürfe gegen Teilleistungsverträge der Deutsche Post In Haus Service GmbH zurück

Bundesnetzagentur weist Vorwürfe gegen Teilleistungsverträge der Deutsche Post In Haus Service GmbH zurück


Nach mehrmonatiger Prüfung hat die Bundesnetzagentur die bestehenden Verträge der Deutsche Post In Haus GmbH mit verschiedenen Ministerien des Landes Bayern zur Erbringung von postalischen Teilleistungen für rechtmäßig und nicht zu beanstanden erklärt.

Die Behörde hatte als Reaktion auf Beschwerden von Post-Konkurrenten im Frühjahr 2006 ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post bzw. ihr Tochterunternehmen Deutsche Post In Haus Service GmbH eröffnet. Wettbewerber hatten der Deutschen Post dabei vorgeworfen, dass sie selbst durch ihr Tochterunternehmen im Bereich der so genannten Konsolidierung von Sendungen tätig sei, nicht zu kostendeckenden Preisen anbiete und somit die Entwicklungsmöglichkeiten des Wettbewerbs behindere.

Nach Prüfung der erforderlichen Kalkulationsunterlagen durch die Behörde erwies sich der Vorwurf des Angebots zu Dumpingpreisen als haltlos. Auch für die Behauptung, das Tochterunternehmen bediene sich der Infrastruktur und der Vertriebsorganisation der Deutschen Post, konnte die Bundesnetzagentur nach entsprechenden Vor-Ort-Terminen in vier Servicecentern der DP In Haus Service GmbH keine Anhaltspunkte finden. Das Unternehmen verfügt sowohl über eine eigene Infrastruktur und eigene maschinelle Ressourcen als auch über eine eigene Vertriebsorganisation.

Damit ist erneut ein Versuch von Konkurrenten der Deutschen Post gescheitert, die Bundesnetzagentur als Instrument im Wettbewerb gegen den führenden Anbieter von Postdienstleistungen in Deutschland zu benutzen. Erst im November 2006 war ein Paketdienst damit gescheitert, durch Beschwerde bei der Bundesnetzagentur der Deutschen Post die Anpassung ihrer Paketpreise als wettbewerbswidriges Verhalten vorzuwerfen.









  • Palma.guide