Bausparer müssen die Abgeltungssteuer nicht fürchten. Im Gegenteil: Wenn der Sparerfreibetrag schrumpft und künftig auch Kursgewinne und Dividenden der Abgeltungssteuer unterliegen, wird das Bausparen als Vermögensbildungsform noch wertvoller – insbesondere wenn der Bausparer das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nimmt.
Schwäbisch Hall sagt, welche steuerlichen Vorteile das Bausparen bringt.
Seit der Halbierung des Sparerfreibetrags zu Jahresbeginn wird Anlegern oft empfohlen, auf Aktien oder Aktienfonds auszuweichen, deren Kursgewinne bislang noch steuerfrei bleiben, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens zwölf Monate liegen. Diese Strategie rechnet sich laut Schwäbisch Hall-Experten Karl-Heinz Glandorf allerdings nur kurzfristig, wenn ab 2009 die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf sämtliche Kapitalerträge komme: „Beim Bausparen erweisen sich die niedrigen Guthabenzinsen schon heute als Vorteil, da sie den Sparerfreibetrag nicht oder nur wenig belasten. Nehmen Bausparer nach Zuteilung ein Bauspardarlehen in Anspruch, kommen sie außerdem in den Genuss der niedrigen Darlehenszinsen.“ Mit dieser Einschätzung steht Glandorf nicht allein, schrieb „Finanztest“ doch bereits im November 2006 dazu: „Bausparer haben gute Chancen, dass sie mit dem Bauspardarlehen unterm Strich mehr Kreditzinsen sparen, als sie an Sparzinsen verlieren.“