A-ROSA erhebt Mehrwertsteuerzuschlag für Flusskreuzfahrt-Neubuchungen


20 Dez 2011 [08:25h]     Bookmark and Share


A-ROSA erhebt Mehrwertsteuerzuschlag für Flusskreuzfahrt-Neubuchungen

A-ROSA erhebt Mehrwertsteuerzuschlag für Flusskreuzfahrt-Neubuchungen


Die A-ROSA Flussschiff GmbH erhebt für ihre Flusskreuzfahrten ab dem 16. Januar 2012 einen Mehrwertsteuerzuschlag. Grund ist der ab 1. Januar 2012 wahrscheinlich geltende neue Mehrwertsteuersatz für die Personenbeförderung mit Schiffen von 19 Prozent an Stelle der bislang geltenden 7%.

Rostock – Der Zuschlag gilt nach dem Streckenprinzip und variiert je nach Fahrtgebiet. Er reicht von 6,- bis 25,- Euro pro Person und Nacht und betrifft alle Buchungen, die für ein Fahrtgebiet mit deutschem Flussanteil getätigt werden. Bestehende Buchungen sind von der Einführung des Zuschlags nicht betroffen. Der Zuschlag wird für Reisebüros und Vertriebspartner mit reduziertem Satz verprovisioniert.
 
„Wir haben alle Optionen geprüft – wenn kein Wunder mehr geschieht und der Bundestag noch einlenkt, sehen wir uns leider gezwungen, zu dieser Maßnahme zu greifen,“ so Markus Zoepke, COO der A-ROSA Flussschiff GmbH. „Auch behalten wir uns vor, für die Planung 2013 Routenanpassungen vorzunehmen.“

Für alle Festbuchungen bis 31. Januar 2012 gilt eine Frühbucherermäßigung von bis zu 380,- Euro pro Person.

Preisbeispiele:
Achttägige Kurs Süd ab Köln, ab 869,- Euro pro Person inklusive Frühbucherermäßigung, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlag in Höhe von 25,- Euro pro Person und Nacht.

Achttägige Kurs Nord ab Köln, ab 869,- Euro pro Person inklusive Frühbucherermäßigung, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlag in Höhe von 6,- Euro pro Person und Nacht.

Foto: Carstino Delmonte









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