Höhe der Barabfindung für Squeeze-out bei Allianz Leben festgelegt


13 Mrz 2008 [09:07h]     Bookmark and Share



Die Allianz Deutschland AG hat am 23. Januar 2008 an den Vorstand der Allianz Lebensversicherungs-AG das Verlangen gerichtet, auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out).

Die Allianz Deutschland AG hat der Allianz Lebensversicherungs-AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Allianz Lebensversicherungs-AG im Rahmen des Squeezeout zu gewähren ist, auf 777,96 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Allianz Lebensversicherungs-AG festgelegt hat. Daneben erhalten die Minderheitsaktionäre die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2007, über deren Höhe die Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 beschließen wird.

Die Festsetzung der Barabfindung erfolgte auf Grundlage des durchschnittlichen Börsenkurses der Allianz Leben Aktie während der drei Monate vor der Veröffentlichung des Squeeze-out-Vorhabens durch die Ad-hoc-Mitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 18. Januar 2008. Da der durchschnittliche Börsenkurs über dem Wert liegt, der sich für jede Allianz Leben Aktie auf Basis einer Unternehmensbewertung nach Maßgabe des hierfür anzuwendenden IDW-Standards ergibt, ist nach der einschlägigen Rechtsprechung dieser Börsenkurs für die Bemessung der Barabfindung maßgebend.

Die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Allianz Deutschland AG ist für die ordentliche Hauptversammlung der Allianz Lebensversicherungs-AG am 7. Mai 2008 vorgesehen.
 








  • Palma.guide