Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren im deutschen Mobilfunk gegen T-Mobile und Vodafone eröffnet und in diesem Zusammenhang die vier Netzbetreiber aufgefordert, Auskünfte zu erteilen. Hintergrund ist der Verdacht eines missbräuchlichen Ausnutzens der marktbeherrschenden Stellung der Marktführer.
E-Plus und seine niederländische Muttergesellschaft KPN begrüßen die Untersuchung des Kartellamts. „Die Untersuchung des Bundeskartellamt bestätigt unseren mehrfach formulierten Verdacht, dass es im deutschen Markt ein wettbewerbsschädliches Verhalten der dominierenden Anbieter gibt. Wir werden das Verfahren nach Kräften unterstützen, um unsere Investitionen in den deutschen Markt und die Interessen unserer Aktionäre zu schützen“, sagt Stan Miller, Chief Executive Officer von KPN Mobile International und Vorsitzender des E-Plus Aufsichtsrates.
In den vergangenen Jahren hatten KPN und E-Plus immer wieder auf eine Schieflage des Wettbewerbs im deutschen Mobilfunk hingewiesen und Abhilfe gefordert. Das gilt für die Diskussion um die Terminierungsentgelte, eine gerechte Frequenzzuteilung, für die Gesprächskosten vom Festnetz in den Mobilfunk und auch für die Tarifgestaltung der beiden Marktführer. Insbesondere die besonders vergünstigten netzinternen Gespräche in einigen Tarifen, die so genannten On-net-Tarife, verstärken die ohnehin deutlich ausgeprägte Marktdominanz von T-Mobile und Vodafone und legen die Vermutung eines Missbrauchs nahe.
In einer Entscheidung* über die Zusammenarbeit mehrerer Netzbetreiber zum Thema Handy-TV hatte das Bundeskartellamt unlängst bereits auf eine mögliche Dominanz von T-Mobile und Vodafone hingewiesen: „Auf dem Sprachtelefoniemarkt ist die Oligopolvermutung […] durch T-Mobile und Vodafone erfüllt. […] Der aktuelle Wettbewerb zwischen diesen beiden Unternehmen scheint auch nicht sehr ausgeprägt.“
„Die anhaltende Dominanz der Marktführer verhindert einen fairen und dauerhaft schlagkräftigen Wettbewerb im deutschen Mobilfunk“, sagt Thorsten Dirks, CEO der E-Plus Gruppe. Den Schaden fehlenden Wettbewerbs tragen nicht nur die kleineren Anbieter, sondern letztlich die Verbraucher.
*Quelle: Beschluss im Fusionsverfahren Handy-TV http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Fusion/Fusion07/B7-61-07.pdf